Vorratsaufnahme - Kundmachung - Brünn - Mehrsprachiges Plakat
Summary
Am 28. Februar 1915 wird in Brünn mit der Aufnahme der Vorräte von Getreide und Mehl im Sinne der Kaiserlichen Verordnung vom 21. Februar 1915 begonnen - Feststellung der Vorräte - Patriotische Pflicht - Ablauf der Aufnahme - Verheimlichung, nicht fristgerechte Meldung oder Verhinderung der Aufnahme wird bestraft - Nicht gemeldete Vorräte fallen dem Staat zu - Vom Stadtrate der Landeshauptstadt Brünn, am 27. Februar 1915 - Der Bürgermeister Dr. August von Wieser - Nr. 354 - praes.
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Date
1915
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Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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