Verbrechen zur Schädigung der Kriegsmacht - Kundmachung - Cetinje - Mehrsprachiges Plakat
Summary
Jegliche Verbrechen, Anschläge oder Sabotageakte gegen die österr.-ung. Monarchie oder deren verbündete Staaten unterliegt der Militärgerichtsbarkeit - Unterlassung derartige Verbrechen zu verhindern oder zu melden wird ebenso bestraft - Cetinje, am 24. Februar 1917 - Von Weber FMLt., Militär-Generalgouverneur - Ad. M.A. Nr. 2816 - K.u.k. Militär-Generalgouvernement in Montenegro
Tags
Date
1917
Source
Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
Copyright info
Public Domain Mark 1.0